Scheidungskostenrechner nutzen: Schritt-für-Schritt zur Kostenkalkulation
Wer eine Scheidung plant, will vor allem eines wissen: Was kostet mich das am Ende? Der Scheidungskostenrechner gibt darauf in Sekunden eine erste Antwort – aber nur, wenn Sie die richtigen Zahlen eingeben. Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Brutto- und Nettoeinkommen, die das Ergebnis um mehrere Hundert Euro verschiebt. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie realistisch kalkulieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verfahrenswert bildet die Rechengrundlage – er ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner.
- Pro Kind wird ein Freibetrag abgezogen, meist 250 Euro, je nach Gericht bis 400 Euro.
- Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 Euro, der Höchstwert bei 1 Million Euro (§ 43 FamGKG).
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt – das spart bis zu 50 Prozent der Anwaltskosten.
- Das Ergebnis des Rechners ist unverbindlich; exakte Kosten hängen von individuellen Faktoren ab.
- Die gesamte Abwicklung ist online möglich – nur der Gerichtstermin erfordert persönliche Anwesenheit.
Lesezeit: 8 Minuten
Inhaltsverzeichnis
- Bevor Sie starten: Diese Angaben brauchen Sie
- Schritt 1: Verfahrenswert ermitteln
- Schritt 2: Angaben in den Scheidungskostenrechner eingeben
- Schritt 3: Das Ergebnis richtig lesen und Kostenarten unterscheiden
- Schritt 4: Beispielrechnungen für typische Konstellationen
- Schritt 5: Von der Kalkulation zur konkreten Beauftragung
Bevor Sie starten: Diese Angaben brauchen Sie
Ein Kostenrechner ist nur so gut wie die Zahlen, die Sie eingeben. Legen Sie sich deshalb vorab die passenden Unterlagen zurecht.
Die wichtigste Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner. Halten Sie dafür idealerweise die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate bereit, damit Sie einen realistischen Durchschnitt bilden können. Selbstständige orientieren sich am durchschnittlichen monatlichen Gewinn.
- Nettoeinkommen beider Partner: monatlich, nicht das Bruttogehalt
- Anzahl gemeinsamer minderjähriger Kinder: wirkt sich mindernd auf den Verfahrenswert aus
- Vermögensverhältnisse grob überschlagen: größere Vermögen können den Wert erhöhen
- Versorgungsausgleich klären: wird in der Regel automatisch mit durchgeführt
Der häufigste Eingabefehler Geben Sie niemals das Bruttoeinkommen ein. Der Verfahrenswert wird ausschließlich aus dem Nettoeinkommen berechnet. Wer versehentlich brutto einträgt, erhält einen deutlich zu hohen und damit unrealistischen Kostenwert.
Warum das Nettoeinkommen entscheidet: Der Gesetzgeber bemisst die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens an dem, was den Ehegatten tatsächlich zur Verfügung steht. Neben dem Einkommen fließen laut § 43 FamGKG auch Umfang, Bedeutung der Sache und die Vermögensverhältnisse ein (IWW Institut).
Schritt 1: Verfahrenswert ermitteln
Der Verfahrenswert ist die zentrale Rechengröße – aus ihm leiten sich sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten ab.
- Nettoeinkommen addieren: Rechnen Sie das monatliche Nettoeinkommen beider Partner zusammen.
- Mit drei multiplizieren: Die Summe wird mit dem Faktor drei multipliziert – so entsteht der Basiswert.
- Kinderfreibetrag abziehen: Pro minderjährigem Kind wird ein Freibetrag abgezogen, meist 250 Euro, je nach Gericht bis 400 Euro.
- Grenzen prüfen: Liegt das Ergebnis unter 3.000 Euro, gilt der Mindestwert; nach oben ist bei 1 Million Euro Schluss.
Ein Rechenbeispiel: Verdienen beide Partner zusammen 4.000 Euro netto, ergibt das mit Faktor drei einen Basiswert von 12.000 Euro. Bei einem Kind mit 250 Euro Freibetrag reduziert sich der Verfahrenswert auf 11.750 Euro. Die genaue Berechnungslogik erläutern wir auch im Beitrag zur einvernehmlichen Scheidung.
Gesetzliche Ober- und Untergrenze Der höchstmögliche Verfahrenswert für eine Scheidung liegt bei einer Million Euro, der Mindestwert bei 3.000 Euro. Für Sie heißt das: Auch bei sehr geringem Einkommen fallen mindestens die Kosten aus dem Mindestwert an. Quelle: Finanztip
Ein Stolperstein wird oft übersehen: Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Verfahrenswert zusätzlich. Anders als bei der Scheidung selbst wird das Nettoeinkommen für den Versorgungsausgleich weder um Kindergeld erhöht noch wegen Unterhaltspflichten verringert – so hat es das OLG Hamm entschieden (IWW Institut).
Schritt 2: Angaben in den Scheidungskostenrechner eingeben
Ist der Verfahrenswert grob überschlagen, füllen Sie den Rechner aus. Das dauert nur wenige Minuten.
- Einkommensfelder ausfüllen: Tragen Sie für beide Partner das monatliche Nettoeinkommen ein.
- Kinderanzahl eingeben: So wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt – Sie müssen nicht selbst rechnen.
- Optionale Felder prüfen: Haken Sie den Versorgungsausgleich an, wenn er relevant ist.
- Ergebnis ablesen: Die geschätzten Kosten erscheinen sofort und unverbindlich.

Der Kostenrechner für die Online-Scheidung arbeitet DSGVO-konform und speichert Ihre Eingaben nicht. Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung – kein verbindliches Angebot. Für die exakte Berechnung ist ein persönliches Gespräch nötig.
Schätzwerte verfälschen das Ergebnis Wer statt realer Zahlen nur grobe Schätzungen einträgt, bekommt eine ungenaue Kalkulation. Nehmen Sie sich die Lohnabrechnungen zur Hand – das kostet fünf Minuten mehr und liefert ein belastbares Ergebnis.
Schritt 3: Das Ergebnis richtig lesen und Kostenarten unterscheiden
Der Rechner weist zwei Kostenblöcke aus, die sich grundlegend unterscheiden. Wer sie versteht, erkennt sofort, wo Sparpotenzial liegt.
Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Sie richten sich direkt nach dem Verfahrenswert und werden für jedes Verfahren gleich berechnet. Anwaltskosten basieren auf dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und ebenfalls auf dem Verfahrenswert – hier gibt es bei Zusatzleistungen teils Spielraum.

Gerichtskosten vs. Anwaltskosten im Vergleich
| Merkmal | Gerichtskosten | Anwaltskosten |
|---|---|---|
| Berechnungsgrundlage | Verfahrenswert | Verfahrenswert nach RVG |
| Verhandelbar | Nein, gesetzlich fest | Teils bei Zusatzleistungen |
| Anzahl bei Einvernehmen | Einmal | Nur ein Anwalt nötig |
| Beeinflussbar durch | Verfahrenswert | Umfang des Verfahrens |
Der größte Hebel liegt bei den Anwaltskosten: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragen. Der andere spart die kompletten eigenen Anwaltskosten – in Summe bis zu 50 Prozent. Der Mindestbetrag für eine Scheidung liegt in der Praxis nicht unter 1.000 Euro Gesamtkosten.
Zusatzverfahren treiben die Kosten: Streitpunkte wie Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich sind eigene Verfahren mit eigenem Wert. Sie sind im Basisrechner meist nicht enthalten und erhöhen die Gesamtkosten spürbar. Je einvernehmlicher die Trennung, desto günstiger das Verfahren.
Schritt 4: Beispielrechnungen für typische Konstellationen
Drei realistische Fälle zeigen, wie sich Einkommen und Kinderzahl auf den Verfahrenswert auswirken. Die Werte sind Näherungen zur Orientierung.
Verfahrenswert nach Konstellation (Näherungswerte)
| Konstellation | Netto gesamt/Monat | Kinder | Verfahrenswert (ca.) |
|---|---|---|---|
| Kinderloses Paar, mittleres Einkommen | 4.500 Euro | 0 | 13.500 Euro |
| Familie mit zwei Kindern | 4.500 Euro | 2 | 13.000 Euro |
| Stark unterschiedliches Einkommen | 3.000 Euro | 1 | 8.750 Euro |
Man sieht: Zwei Kinder mit je 250 Euro Freibetrag senken den Verfahrenswert im Beispiel um 500 Euro. Der Effekt ist real, aber moderat – Kinder machen die Scheidung also nicht dramatisch günstiger, senken aber spürbar die Bemessungsgrundlage.
Beim dritten Fall mit stark unterschiedlichem Einkommen bleibt entscheidend, dass beide Nettoeinkommen zusammengezählt werden. Lebt ein Partner im Ausland, ändert das an der Berechnung nichts – die Betreuung läuft ortsunabhängig ab. Aus dem Verfahrenswert leiten sich dann Gerichts- und Anwaltskosten getrennt ab.
Beispielwerte sind kein Festpreis: Der finale Betrag hängt von individuellen Faktoren ab: Vermögen, Versorgungsausgleich und mögliche Zusatzverfahren. Nutzen Sie die Beispiele als Größenordnung, nicht als Garantie.
Schritt 5: Von der Kalkulation zur konkreten Beauftragung
Steht die Kostenschätzung, folgt der Schritt in die Umsetzung. Hier zählt vor allem, dass Sie nicht zu lange zögern.
- Erstgespräch nutzen: Verwenden Sie das Rechnerergebnis als Grundlage für eine unverbindliche Beratung.
- Verfahrenskostenhilfe prüfen: Bei geringem Einkommen kann der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
- Online abwickeln: Kommunikation läuft telefonisch und über die digitale Webakte – kein Kanzleibesuch nötig.
- Termin planen: Nur der Gerichtstermin erfordert persönliche Anwesenheit.
Die gesamte Betreuung erfolgt ortsunabhängig aus Berlin – auch wenn die Ehepartner an unterschiedlichen Orten oder ein Partner im Ausland lebt. Über die Online-Scheidung mit klarem Ablauf haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente in der digitalen Webakte. In über 3.000 bearbeiteten Fällen hat sich dieser Weg als unkompliziert und stressfrei bewährt.
Scheidungen in Deutschland 2025: Je 1.000 Einwohner wurden 2025 rund 1,56 Ehen geschieden, die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung lag bei 14,6 Jahren. In der Praxis heißt das: Sie sind mit dieser Situation keineswegs allein – und ein eingespielter Ablauf nimmt viel Druck. (Statistisches Bundesamt)
Ein letzter Stolperstein: Der Verfahrenswert bemisst sich am Einkommen zum Zeitpunkt des Antrags. Wer zu lange wartet und in der Zwischenzeit mehr verdient, zahlt unter Umständen mehr. Eine zeitnahe Einschätzung schafft Planungssicherheit.

Ihre Checkliste zur Kostenkalkulation
Vorbereitung
- [ ] Lohnabrechnungen der letzten drei Monate bereitlegen
- [ ] Monatliches Nettoeinkommen beider Partner ermitteln
- [ ] Anzahl minderjähriger Kinder klären
- [ ] Klären, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird
Berechnung
- [ ] Nettoeinkommen addieren und mit drei multiplizieren
- [ ] Kinderfreibetrag pro Kind abziehen
- [ ] Mindestwert 3.000 Euro und Höchstwert 1 Million Euro beachten
- [ ] Zahlen in den Kostenrechner eingeben (netto, nicht brutto)
Ergebnis prüfen
- [ ] Gerichts- und Anwaltskosten getrennt betrachten
- [ ] Prüfen, ob nur ein Anwalt nötig ist (Einvernehmen)
- [ ] Mögliche Zusatzverfahren berücksichtigen
Nächste Schritte
- [ ] Verfahrenskostenhilfe prüfen
- [ ] Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
- [ ] Digitale Webakte einrichten lassen
Tipp: Speichern Sie diese Checkliste als Screenshot!
Fazit: In wenigen Schritten zur realistischen Kostenschätzung Ihrer Scheidung
Mit den richtigen Zahlen liefert der Scheidungskostenrechner in wenigen Minuten eine realistische Größenordnung. Entscheidend sind das Nettoeinkommen beider Partner, die Kinderzahl und die Frage nach möglichen Zusatzverfahren. Wer diese Faktoren kennt, geht mit Planungssicherheit in die Beratung – und weiß, wo Sparpotenzial liegt.
Ihre nächsten Schritte:
- Nettoeinkommen beider Partner mit den Lohnabrechnungen ermitteln
- Verfahrenswert überschlagen und in den Kostenrechner eingeben
- Unverbindliches Erstgespräch zur exakten Kalkulation vereinbaren
Rufen Sie an unter +49 (0) 33 62 / 37 68 oder schreiben Sie an walter-erkner@web.de.



