Ein Paar sitzt sich ruhig am Küchentisch gegenüber und spricht miteinander

Einvernehmliche Scheidung: Checkliste der Voraussetzungen

Wenn zwei Menschen sich einig sind, ihre Ehe zu beenden, muss aus dieser Einigkeit kein jahrelanges Verfahren werden. Der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung entscheidet oft darüber, ob am Ende ein vierstelliger oder ein deutlich höherer Betrag auf der Rechnung steht – und wie viele Nerven die Trennung kostet. Der überwiegende Teil aller Scheidungen in Deutschland läuft heute im gegenseitigen Einvernehmen ab. Damit das gelingt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt und einige Kernthemen vorab geklärt sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine einvernehmliche Scheidung setzt das abgelaufene Trennungsjahr nach § 1565 BGB und den beiderseitigen Scheidungswunsch voraus.
  • Bei Einvernehmen genügt ein einziger Anwalt – das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.
  • 2024 wurden 80,5 % der Ehen nach einer vorherigen Trennungszeit von nur einem Jahr geschieden (Destatis).
  • Die zentralen Klärungsthemen sind Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrat, Wohnung, Zugewinn- und Versorgungsausgleich.
  • Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht automatisch von Amts wegen durchgeführt.
  • Die Abwicklung ist ortsunabhängig möglich – online oder telefonisch, ohne Kanzleibesuch.

Lesezeit: 8 Minuten

Inhaltsverzeichnis

  1. Was eine einvernehmliche Scheidung ausmacht
  2. Checkliste: Sind die Voraussetzungen erfüllt?
  3. Wann Kommunikation und Einigkeit wirklich ausreichen
  4. Vorteile gegenüber der streitigen Scheidung
  5. Der Ablauf in Kürze

Was eine einvernehmliche Scheidung ausmacht

Bevor die Checkliste greift, lohnt der Blick auf das rechtliche Fundament: Was genau macht eine Scheidung einvernehmlich?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner sich sowohl über die Scheidung selbst als auch über ihre wesentlichen Folgen einig sind. Das Gesetz verlangt dafür keine Schuldzuweisung – seit Jahrzehnten gilt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip und nicht mehr das Schuldprinzip.

Die zentrale gesetzliche Hürde ist das Trennungsjahr nach § 1565 BGB. Erst wenn beide Partner mindestens ein Jahr getrennt leben, gilt die Ehe als gescheitert und kann einvernehmlich geschieden werden. Die genauen Voraussetzungen für eine Scheidung sind dabei klar geregelt.

Wie verbreitet dieser Weg ist, zeigt die Statistik: 2024 wurden 80,5 % der Ehen nach einer vorherigen Trennungszeit von nur einem Jahr geschieden (Destatis). Für Sie bedeutet das: Wer sich einig ist, muss nicht die dreijährige Trennungsfrist des Streitverfahrens abwarten.

Der praktische Vorteil betrifft vor allem die Kosten. Bei Einvernehmen genügt ein einziger Anwalt – der zweite Partner muss keinen eigenen beauftragen, sondern lediglich dem Scheidungsantrag zustimmen. So sparen Sie bis zu 50 % der Anwaltskosten. Der Unterschied zur streitigen Scheidung ist damit im Kern schnell erklärt: Dort streiten zwei anwaltlich vertretene Parteien vor Gericht über die Folgen, hier wird eine bereits erzielte Einigung nur noch formal umgesetzt.

Checkliste: Sind die Voraussetzungen erfüllt?

Diese Checkliste führt Sie Phase für Phase durch alle Punkte, die vor dem Scheidungsantrag geklärt sein sollten. Was Sie hier eindeutig abhaken können, spart später Zeit und Geld.

Arbeiten Sie die vier Phasen der Reihe nach durch. Erst wenn die Grundvoraussetzungen stehen, lohnt der Blick auf Kommunikation, Kernthemen und Formales. Besonders bei Familien mit Kindern gewinnt die Klärung von Sorge- und Umgangsrecht an Gewicht – laut Destatis nimmt der Anteil der Scheidungen mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern zu.

So nutzen Sie die Checkliste Gehen Sie die Punkte am besten gemeinsam mit Ihrem Partner durch. Jeder Punkt, den Sie beide ohne Streit abhaken können, ist ein Baustein für ein zügiges, kostengünstiges Verfahren.

Wann Kommunikation und Einigkeit wirklich ausreichen

Nicht jede vermeintliche Einigkeit trägt bis zum Gerichtstermin. Diese Signale helfen Ihnen einzuschätzen, ob Ihr Einvernehmen belastbar ist.

Positive Signale sind ein klares Zeichen: Sie können sachlich über die Zukunft der Kinder sprechen, ohne dass Gespräche eskalieren. Sie finden bei Geld- und Vermögensfragen einen gemeinsamen Nenner. Und keiner der beiden nutzt offene Punkte als Druckmittel.

Warnsignale deuten dagegen auf ein streitiges Verfahren hin: völliger Kontaktabbruch, eine dauerhafte Blockadehaltung bei zentralen Themen oder wechselnde Positionen, auf die kein Verlass ist. In solchen Fällen ist ehrliche Einordnung wichtiger als Wunschdenken.

Für die Absicherung einer erzielten Einigung dient die Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin halten Sie verbindlich fest, was Sie zu Unterhalt, Vermögen und Wohnung vereinbart haben. Sind Sie sich nur bei einem einzelnen Punkt uneinig, muss das die einvernehmliche Scheidung nicht sprengen – oft hilft eine Mediation oder Beratung als Zwischenschritt, um genau diese Frage zu lösen.

Ein offener Streitpunkt genügt Sobald ein einziges Kernthema strittig bleibt und sich nicht lösen lässt, kann das Gericht das Verfahren als streitig behandeln. Klären Sie deshalb jeden Punkt der Checkliste, bevor Sie den Antrag stellen.

Vorteile gegenüber der streitigen Scheidung

Warum sich der einvernehmliche Weg für die meisten Paare lohnt, zeigt der direkte Vergleich der entscheidenden Faktoren.

Einvernehmlich vs. streitig im Überblick

KriteriumEinvernehmliche ScheidungStreitige Scheidung
AnwälteEin Anwalt genügtBeide Seiten meist eigener Anwalt
KostenBis zu 50 % geringerDeutlich höher
Trennungszeit1 JahrBis zu 3 Jahre möglich
Dauer des VerfahrensKürzerLänger, oft mehrere Termine
Belastung für KinderGeringerHöher durch Konflikte

Der finanzielle Hebel ist der offensichtlichste Vorteil: Bei einem einvernehmlichen Verfahren genügt ein Anwalt, der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 Euro und die Gesamtkosten beginnen bei rund 1.000 Euro. Wer den Rahmen vorab kennen möchte, kann einen Scheidungskostenrechner für eine erste Einschätzung nutzen.

Hinzu kommt die geringere emotionale Belastung, die vor allem gemeinsamen Kindern zugutekommt. Ein Verfahren ohne Grabenkämpfe schont die Beziehung der Eltern über die Scheidung hinaus – ein Faktor, der bei einer durchschnittlichen Ehedauer bis zur Scheidung von rund 14 Jahren und 8 Monaten (Destatis) für viele Familien mit Kindern zählt.

Der dritte große Pluspunkt ist die ortsunabhängige Abwicklung. Die gesamte Kommunikation läuft online oder telefonisch – ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist nicht nötig. Über eine digitale Webakte haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente. Nur der Gerichtstermin selbst muss persönlich wahrgenommen werden. Das ist ideal für Paare an unterschiedlichen Wohnorten oder wenn ein Partner im Ausland lebt.

Der Ablauf in Kürze

Wenn die Checkliste steht, folgt das eigentliche Verfahren. Diese Schritte erwarten Sie.

Der konkrete Ablauf einer Scheidung folgt bei Einvernehmen einem klaren Muster: Nach Ablauf des Trennungsjahres beauftragen Sie einen Anwalt, dieser reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, der zweite Partner stimmt zu, das Gericht führt den Versorgungsausgleich durch und terminiert die mündliche Verhandlung.

Der Versorgungsausgleich verdient dabei besondere Aufmerksamkeit: Er teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig auf und wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt – Sie müssen ihn also nicht gesondert beantragen (Verbraucherzentrale). Für Sie heißt das: Auch ohne eigenen Antrag ist Ihre Altersvorsorge im Verfahren berücksichtigt.

Checkliste: Voraussetzungen für Ihre einvernehmliche Scheidung

Phase 1: Grundvoraussetzungen

  • [ ] Das Trennungsjahr ist abgelaufen (mindestens 1 Jahr getrennt lebend)
  • [ ] Beide Ehepartner wollen die Scheidung
  • [ ] Es besteht kein ernsthafter Versöhnungswille
  • [ ] Getrennte Haushaltsführung ist gegeben – auch in derselben Wohnung möglich

Phase 2: Kommunikation

  • [ ] Ein sachlicher Austausch zwischen beiden Partnern ist möglich
  • [ ] Es gibt eine gemeinsame Gesprächsbasis für Verhandlungen
  • [ ] Keine dauerhafte Blockadehaltung bei zentralen Themen
  • [ ] Kein vollständiger Kontaktabbruch

Phase 3: Einigkeit bei den Kernthemen

  • [ ] Ehegattenunterhalt ist geklärt oder es besteht Einigkeit über den Verzicht
  • [ ] Kindesunterhalt ist geregelt
  • [ ] Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder sind abgestimmt
  • [ ] Aufteilung des Hausrats ist besprochen
  • [ ] Nutzung von Wohnung oder Immobilie ist geklärt
  • [ ] Zugewinnausgleich ist geregelt oder es besteht Einvernehmen
  • [ ] Versorgungsausgleich ist bekannt (erfolgt automatisch durch das Gericht)

Phase 4: Formales und Unterlagen

  • [ ] Heiratsurkunde liegt bereit
  • [ ] Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder liegen vor
  • [ ] Nachweis oder Angabe des Trennungszeitpunkts ist vorbereitet
  • [ ] Angaben zu Renten- und Versorgungsanwartschaften sind zusammengestellt
  • [ ] Eine etwaige Scheidungsfolgenvereinbarung ist entworfen
  • [ ] Vollmacht für den Anwalt ist unterzeichnet

Tipp: Speichern Sie diese Checkliste als Screenshot!

Fazit: Die einvernehmliche Scheidung gelingt, wenn Kommunikation und Kernthemen geklärt sind

Eine einvernehmliche Scheidung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis geklärter Voraussetzungen und erledigter Hausaufgaben. Wer das Trennungsjahr erfüllt hat, die Kernthemen abgestimmt und die Unterlagen zusammengetragen hat, kann das Verfahren zügig, kostengünstig und weitgehend ortsunabhängig abwickeln – ohne unnötigen Streit vor Gericht.

Ihre nächsten Schritte:

  1. Arbeiten Sie die vier Phasen der Checkliste gemeinsam mit Ihrem Partner durch
  2. Tragen Sie die benötigten Unterlagen zusammen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Vollmacht)
  3. Verschaffen Sie sich mit dem Scheidungskostenrechner eine erste Kostenübersicht
  4. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch zur Klärung offener Fragen

Rufen Sie Rechtsanwältin Claudia Walter unter +49 (0) 33 62 / 37 68 an und lassen Sie Ihre Situation unverbindlich einordnen.

Häufig gestellte Fragen