Wie wird das
Sorgerecht geregelt?

Wie wird das Sorgerecht geregelt? Eine der wichtigsten Fragen während einer Scheidung!

 Das Sorgerecht und das Umgangsrecht gehören zu den wesentlichen Dingen, die bei einer Scheidung zu klären sind.

Das Sorgerecht

  • 1626 BGB definiert das Sorgerecht: „Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“

Der Grundsatz ist klar: Auch nach einer Trennung oder Scheidung haben beide Elternteile weiterhin das Recht auf elterliche Sorge und das Umgangsrecht. Doch oft geht es einem der Partner auch darum, das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen, also das Recht, das Kind zu erziehen, es zu beaufsichtigen und über dessen Umgang zu bestimmen. Wenn sich der andere Teil weigert, muss dies vom Familiengericht entschieden werden. Im Zentrum dieser Entscheidung steht immer das Wohl des Kindes. Oft wirkt bei dieser Entscheidung das Jugendamt mit.

Wer das alleinige Recht auf elterliche Sorge für ein Kind beantragt, muss in der Begründung ausführlich darlegen, warum der andere Elternteil nicht geeignet ist, das Sorgerecht auszuüben und warum ihm oder ihr das Sorgerecht entzogen werden muss.

Was ist das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist der Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern beziehungsweise einem Elternteil. Beim Umgangsrecht geht es im Gegensatz zum Sorgerecht nicht um die Lebensführung des Kindes, sondern nur um das Recht auf Kontakt. Nach einer Scheidung ist auch das Umgangsrecht immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Auch für das Umgangsrecht gilt, dass das Wohl des Kindes bei dieser Entscheidung immer im Mittelpunkt steht. Das Gesetz spricht dem Kind sogar ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu (§ 1684 Abs. 1 BGB). Auch über die Ausübung und den Umfang des Umgangsrechts entscheidet das Familiengericht (§ 1684 Abs. 3).

Möchten Sie als Elternteil einen Antrag zur Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts stellen, kommt es auf viele Einzelheiten und die richtigen Formulierungen an. Dabei helfe ich Ihnen als Rechtsanwältin im Familienrecht.