Laptop und Dokumente auf einem Küchentisch in warmem Abendlicht – symbolisch für die Online-Scheidung von zu Hause

Online-Scheidung: So funktioniert die Scheidung ohne Kanzleibesuch in 5 Schritten

Sie sitzen abends am Küchentisch, die Entscheidung steht fest – und trotzdem schreckt der Gedanke ab, jetzt auch noch Termine beim Anwalt koordinieren zu müssen. Die sogenannte Online-Scheidung verspricht, dass vieles einfacher geht. Doch was steckt hinter dem Begriff, und wie läuft das Verfahren tatsächlich ab? Dieser Leitfaden führt Sie in fünf konkreten Schritten von der ersten Kontaktaufnahme bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss – ehrlich, praxisnah und ohne Marketing-Versprechen, die das Familienrecht nicht hergibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Scheidung ist kein eigenes Verfahren, sondern die digitale Kommunikation mit Ihrem Anwalt bei einer ganz regulären Scheidung nach dem FamFG.
  • Anwaltszwang gilt auch online: Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein (§ 114 FamFG).
  • Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt – das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.
  • Die Verfahrensdauer beträgt selbst bei einfachen Fällen mindestens 5–6 Monate, vor allem wegen des Versorgungsausgleichs.
  • Anwalts- und Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt (RVG, FamGKG) und überall in Deutschland gleich hoch – einen Internet-Rabatt gibt es nicht.
  • Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe die gesamten Scheidungskosten übernehmen.

Lesezeit: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Online-Scheidung wirklich – und was nicht?
  2. Voraussetzungen: Wann kommt eine Online-Scheidung für Sie in Frage?
  3. Schritt 1: Kostenlose Erstberatung und Situation schildern
  4. Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen und digital übermitteln
  5. Schritt 3: Scheidungsantrag prüfen, Vollmacht erteilen und einreichen
  6. Schritt 4: Das Gerichtsverfahren, Versorgungsausgleich und Wartezeit
  7. Schritt 5: Der Gerichtstermin und der Scheidungsbeschluss
  8. Was kostet eine Online-Scheidung – und wie lassen sich Kosten sparen?

Was bedeutet Online-Scheidung wirklich – und was nicht?

Wer “Online-Scheidung” bei Google eingibt, findet Versprechen wie “Scheidung ohne Anwalt” oder “ganz ohne Gericht”. Beides ist nach deutschem Recht schlicht falsch. Deshalb zunächst Klartext darüber, was der Begriff tatsächlich beschreibt.

“Online-Scheidung” ist ein Marketingbegriff ohne gesetzliche Grundlage im FamFG, FamGKG, RVG oder BGB. Er beschreibt lediglich, dass Sie Ihren Scheidungsanwalt über das Internet beauftragen, statt persönlich in der Kanzlei zu erscheinen (advoscheidung.de). Das gerichtliche Verfahren selbst bleibt exakt dasselbe wie bei jeder anderen Scheidung.

Konkret bedeutet das: Alle vorbereitenden Schritte – von der Erstberatung über die Zusammenstellung der Unterlagen bis hin zur Einreichung des Scheidungsantrags – können vollständig per E-Mail, Telefon oder Videocall stattfinden. Sie müssen keinen Urlaubstag für einen Kanzleibesuch opfern. Nur der abschließende Gerichtstermin beim Familiengericht bleibt zwingend persönlich.

Zwei Punkte, die ich immer wieder klarstellen muss: Eine Scheidung ohne Anwalt gibt es nicht. § 114 FamFG schreibt vor, dass mindestens ein Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss (sogenannter Anwaltszwang). Und eine Scheidung ohne Gericht gibt es ebenfalls nicht – nur ein Familiengericht kann die Ehe nach § 1564 BGB auflösen.

Die Online-Scheidung ist also keine eigene Scheidungsart und kein Sonderverfahren. Sie ist eine moderne Abwicklungsform der regulären Scheidung, bei der die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt digital stattfindet. Das Ergebnis – der Scheidungsbeschluss – hat dieselbe Rechtskraft wie bei jeder anderen Scheidung.

Für Mandanten in Berlin ist in der Regel eines der Berliner Familiengerichte zuständig. Eine Besonderheit: Wenn keiner der Ehegatten in Deutschland wohnt, ist ausschließlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Gerade bei internationalen Konstellationen ist das ein relevanter Punkt, den ich in meiner Praxis regelmäßig bearbeite. Mehr zum grundsätzlichen Ablauf einer Scheidung finden Sie auf meiner Übersichtsseite.

Voraussetzungen: Wann kommt eine Online-Scheidung für Sie in Frage?

Die Online-Scheidung eignet sich nicht für jede Situation gleich gut. Ob sie für Sie sinnvoll ist, hängt von einigen Voraussetzungen ab.

Die wichtigste Voraussetzung ist das Trennungsjahr. Nach § 1565 BGB kann die Scheidung grundsätzlich erst beantragt werden, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben. “Getrennt” heißt dabei: getrennte Haushaltsführung, auch innerhalb derselben Wohnung. Der Scheidungsantrag kann kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, da das Gericht die Scheidung ohnehin erst nach Ablauf ausspricht.

Besonders geeignet ist die Online-Scheidung bei einer einvernehmlichen Scheidung – also dann, wenn sich beide Ehepartner über die wesentlichen Folgesachen bereits geeinigt haben: Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Wohnungszuordnung. Erfahrungsgemäß sind rund drei Viertel meiner Mandanten in dieser Situation, wenn sie sich an mich wenden.

  • Unterschiedliche Wohnorte: Sie leben in Berlin, Ihr Ehepartner in München? Kein Problem – die gesamte Vorbereitung läuft digital.
  • Ein Partner im Ausland: Sämtliche Formalitäten werden über das Internet abgewickelt. Nur beim Scheidungstermin ist persönliche Anwesenheit erforderlich – oder die Anhörung erfolgt durch einen ersuchten Richter vor Ort.
  • Eingeschränkte Mobilität oder Kinderbetreuung: Ohne Kanzleibesuche sparen Sie sich Fahrtzeit und die Organisation einer Vertretung.
  • Zeitdruck im Berufsalltag: Kein Urlaubstag für den Anwaltstermin, keine Wartezeit im Wartezimmer.

Bei streitigen Scheidungen – etwa bei Konflikten über das Sorgerecht, den Zugewinnausgleich oder hohe Unterhaltsforderungen – kann eine rein digitale Kommunikation an Grenzen stoßen. Hier empfehle ich ergänzende persönliche Gespräche, telefonisch oder per Videocall. Die Online-Scheidung ist auch dann möglich, aber die Beratungsintensität steigt. Ob Ihr Fall dafür geeignet ist, klären wir gemeinsam in der Erstberatung.

Flat-Lay-Darstellung von fünf Schritten der Online-Scheidung mit symbolischen Gegenständen auf Marmorfläche

Schritt 1: Kostenlose Erstberatung und Situation schildern

Der erste Schritt kostet Sie nichts – außer ein paar Minuten Ihrer Zeit.

Sie nehmen Kontakt zu mir auf – per Online-Formular, E-Mail oder Telefon. Schildern Sie mir Ihre Situation: Seit wann leben Sie getrennt? Gibt es gemeinsame Kinder? Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Punkte einig? Je mehr ich vorab weiß, desto gezielter kann ich Sie beraten.

In der kostenlosen Erstberatung prüfe ich, ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung vorliegen. Ich beantworte Ihre Fragen zu Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung und steuerlichen Aspekten rund um Trennung und Scheidung – ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

Aus meiner Erfahrung mit Scheidungsverfahren weiß ich: Viele Mandanten haben Fragen, die sie sich nicht trauen zu stellen, weil sie Angst vor einer Kostenrechnung haben. Deshalb ist mir wichtig: Die Erstberatung ist kostenlos, und die anwaltliche Schweigepflicht gilt uneingeschränkt – auch wenn Sie sich danach gegen eine Beauftragung entscheiden.

Auf Wunsch erhalten Sie bereits in diesem Schritt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. So wissen Sie von Anfang an, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – bevor Sie irgendeine Verpflichtung eingehen.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen und digital übermitteln

Sind die Voraussetzungen geklärt, geht es an die Unterlagen. Der Aufwand ist überschaubar.

Für den Scheidungsantrag benötige ich folgende Dokumente:

  • Heiratsurkunde – Sie finden sie im Familienstammbuch oder erhalten eine Abschrift beim Standesamt.
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen minderjährigen Kinder.
  • Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Kontenklärungsantrag) – diesen sollten beide Eheleute möglichst frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
  • Ggf. Scheidungsfolgenvereinbarung – falls Sie und Ihr Ehepartner bereits eine notarielle Vereinbarung zu Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht getroffen haben.
  • Ggf. Verfahrenskostenhilfe-Antrag mit den zugehörigen Einkommensbelegen.

Alle Unterlagen können Sie eingescannt per E-Mail oder über die digitale Webakte mit jederzeitigem Zugriff sicher an mich übermitteln. Sie haben die Heiratsurkunde gerade nicht zur Hand? Kein Grund zu warten – Dokumente können auch nachgereicht werden. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn alles komplett vorliegt.

Ein Praxistipp, den ich jedem Mandanten gebe: Stellen Sie den Kontenklärungsantrag bei der Rentenversicherung so früh wie möglich – am besten schon während des Trennungsjahres. Dieser Schritt ist der häufigste Grund für Verzögerungen im Verfahren. Wenn beide Eheleute ihn frühzeitig erledigen, kann das die Gesamtdauer erheblich verkürzen.

Infografik zum Thema

Schritt 3: Scheidungsantrag prüfen, Vollmacht erteilen und einreichen

Jetzt wird es konkret: Der Scheidungsantrag geht ans Gericht.

Auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen formuliere ich den Scheidungsantrag und sende Ihnen den Entwurf per E-Mail zur Prüfung. Sie können alles in Ruhe durchlesen, Rückfragen stellen und den Antrag mit Ihrem Ehepartner besprechen.

Gleichzeitig erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung, die auf dem voraussichtlichen Verfahrenswert basiert. Zusammen mit dem Antragsentwurf schicke ich Ihnen außerdem einen Entwurf einer Kostenteilungsvereinbarung zu – damit Sie und Ihr Ehepartner die Kosten fair aufteilen können.

Sind Sie einverstanden, senden Sie mir die unterschriebene Vollmacht zurück. Danach reiche ich den Scheidungsantrag über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) beim zuständigen Familiengericht ein. Das beA ist übrigens Pflicht – jeder Rechtsanwalt muss den Antrag seit § 14b FamFG digital einreichen, unabhängig davon, ob Sie ihn online oder in der Kanzlei beauftragt haben.

Ein entscheidender Kostenvorteil: Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der antragstellende Ehepartner einen Anwalt. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag ohne eigenen Anwalt zu (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.

Schritt 4: Das Gerichtsverfahren, Versorgungsausgleich und Wartezeit

Nach der Einreichung beginnt der Teil, auf den Sie keinen direkten Einfluss haben – das Gerichtsverfahren. Hier ist Geduld gefragt.

Nach Eingang des Scheidungsantrags legt das Familiengericht eine Gerichtsakte an und schickt Ihnen die Gerichtskostenrechnung. Sobald diese beglichen ist, stellt das Gericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu und bittet um eine Stellungnahme.

Parallel führt das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute ermittelt und aufgeteilt. Das Gericht holt dafür Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern ein – und genau das ist erfahrungsgemäß der zeitintensivste Schritt im gesamten Verfahren.

📊 Verfahrensdauer Selbst bei einfach gelagerten einvernehmlichen Fällen ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens 5–6 Monaten zu rechnen. Die frühzeitige Stellung des Kontenklärungsantrags bei der Rentenversicherung durch beide Eheleute kann dies erheblich beschleunigen. Quelle: advoscheidung.de

Für Sie als Mandant ist diese Wartezeit keine Blackbox. Ich halte Sie über jeden Verfahrensschritt auf dem Laufenden und bin für Rückfragen jederzeit per Telefon oder E-Mail erreichbar. Über die digitale Webakte können Sie den aktuellen Stand Ihres Verfahrens auch selbst jederzeit einsehen.

Berliner Familiengerichte haben teilweise eine eigene Berechnungspraxis beim Verfahrenswert. Durch meine Erfahrung aus über 3.000 Scheidungsverfahren – darunter viele an Berliner Gerichten – kann ich die voraussichtlichen Kosten für Ihr konkretes Verfahren praxisnah einschätzen.

Schritt 5: Der Gerichtstermin und der Scheidungsbeschluss

Der letzte Schritt ist gleichzeitig der kürzeste: der mündliche Termin beim Familiengericht.

Der Scheidungstermin ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 128 FamFG). Beide Ehegatten müssen grundsätzlich persönlich erscheinen und werden vom Richter angehört. Das Gericht fragt unter anderem nach dem Trennungsdatum, ob die Ehe als gescheitert angesehen wird und ermittelt die Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die endgültige Festsetzung des Verfahrenswerts.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dieser Termin in der Regel nur 5 bis 10 Minuten. Am Ende verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss. Ich bin als Ihre Anwältin selbstverständlich beim Termin dabei und stelle den Scheidungsantrag formell.

Was viele nicht wissen: Kann ein Ehegatte aufgrund seines Wohnortes oder aus anderen Gründen nicht persönlich erscheinen, kann die Anhörung durch einen ersuchten Richter am jeweiligen Wohnort erfolgen. Das ist besonders relevant, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt oder gesundheitlich eingeschränkt ist.

Nach dem Termin läuft eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Verzichten beide Ehegatten auf Rechtsmittel, wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig. Andernfalls wird er nach Ablauf der Frist ohne Rechtsmitteleinlegung automatisch rechtskräftig. Den genauen Ablauf der Online-Scheidung in 7 Detailschritten habe ich auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

Was kostet eine Online-Scheidung – und wie lassen sich Kosten sparen?

Die Kostenfrage ist verständlicherweise das Thema, das die meisten Mandanten zuerst beschäftigt. Deshalb hier die Fakten ohne Beschönigung.

Die Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht sind im RVG und FamGKG gesetzlich festgelegt und centgenau geregelt. Sie sind überall in Deutschland gleich hoch – ob Sie einen Anwalt in Berlin, München oder Hamburg beauftragen. Einen “Internet-Rabatt” oder besondere Online-Gebühren gibt es nicht. Geringere Gebühren darf ein Anwalt nach § 49b Abs. 1 BRAO nicht abrechnen.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verfahrenswert. Dieser ergibt sich aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehepartner und wird vom Gericht am Ende des Verfahrens verbindlich festgesetzt (§§ 43–52 FamGKG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen liegen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 2.500 und 5.000 € (kostenfinder.com). Für Ihre persönliche Situation kann ich Ihnen eine praxisnahe Schätzung liefern, bevor Sie sich entscheiden.

Der größte Kostenhebel bei einer einvernehmlichen Scheidung: Nur ein Anwalt ist erforderlich. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag einfach zu, ohne eigenen Anwalt beauftragen zu müssen. Die Kosten können über eine Kostenteilungsvereinbarung fair aufgeteilt werden. Das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.

Kostenvergleich: Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

FaktorEinvernehmliche ScheidungStreitige Scheidung
Anwälte1 Anwalt ausreichend2 Anwälte (je einer pro Ehegatte)
Typische Gesamtkostenca. 1.500–5.000 €ab 5.000 €, bei Folgesachen 10.000 €+
Verfahrensdauerca. 5–6 Monate12 Monate und mehr
Folgesachenaußergerichtlich geregeltgerichtlich verhandelt, erhöht Verfahrenswert
Kostenteilungper Vereinbarung möglichjeder trägt eigene Anwaltskosten

Nutzen Sie meinen Scheidungskostenrechner für eine erste unverbindliche Einschätzung. Für eine exakte Berechnung nehmen Sie anschließend Kontakt zu mir auf – den individuellen Kostenvoranschlag erhalten Sie kostenlos.

Weitere Möglichkeiten, die Kosten zu senken:

  • Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen (z. B. bei ALG-II- oder Sozialhilfebezug) können die Scheidungskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden. Ich prüfe kostenlos, ob das für Sie in Frage kommt.
  • Ratenzahlung: Meine Anwaltskosten können Sie nach der Scheidung begleichen – auf Wunsch in zinsfreien monatlichen Raten.
  • Kein Kostenvorschuss: Sie zahlen bei mir keinen Vorschuss auf die Anwaltsgebühren.
  • Folgesachen außergerichtlich klären: Je weniger Punkte vor Gericht verhandelt werden müssen, desto niedriger bleibt der Verfahrenswert – und damit die Kosten.

Ihre Checkliste für die Online-Scheidung

Vor der Kontaktaufnahme

  • [ ] Trennungsdatum notieren – ist das Trennungsjahr (fast) abgelaufen?
  • [ ] Heiratsurkunde suchen oder Abschrift beim Standesamt beantragen
  • [ ] Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder bereitlegen
  • [ ] Kontenklärungsantrag bei der Rentenversicherung stellen (beide Eheleute!)
  • [ ] Einigkeit mit dem Ehepartner über Folgesachen prüfen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen)

Erstberatung und Beauftragung

  • [ ] Kontakt aufnehmen: Telefon, E-Mail oder Online-Formular
  • [ ] Kostenvoranschlag anfordern und prüfen
  • [ ] Unterlagen digital übermitteln (Scan oder Upload)
  • [ ] Scheidungsantrag und Kostenteilungsvereinbarung prüfen
  • [ ] Unterschriebene Vollmacht zurücksenden

Nach der Einreichung

  • [ ] Gerichtskostenrechnung fristgerecht begleichen
  • [ ] Stellungnahme des Ehepartners abwarten
  • [ ] Bei Rückfragen des Gerichts zeitnah reagieren
  • [ ] Zum Scheidungstermin persönlich erscheinen
  • [ ] Nach Rechtskraft: Scheidungsbeschluss sicher aufbewahren

Tipp: Speichern Sie diese Checkliste als Screenshot!

Fazit: Praxisnaher 5-Schritte-Leitfaden, der den Begriff Online-Scheidung entmystifiziert, realistische Kostenerwartungen setzt und zeigt, dass persönliche anwaltliche Betreuung auch ohne Kanzleibesuch möglich ist.

Die Online-Scheidung macht den ohnehin belastenden Prozess einer Trennung organisatorisch so einfach wie möglich. Der persönliche Kanzleibesuch entfällt, die Kommunikation läuft digital, und der Gerichtstermin beschränkt sich auf wenige Minuten. Was bleibt, ist ein ganz normales Scheidungsverfahren – mit denselben Rechten, derselben Rechtskraft und denselben gesetzlichen Gebühren. Der Unterschied liegt in der Art, wie Sie betreut werden: ohne unnötige Wege, mit voller Transparenz bei den Kosten und mit einer Anwältin, die Sie persönlich durch jeden Schritt begleitet.

Ihre nächsten Schritte:

  1. Prüfen Sie anhand der Checkliste, ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.
  2. Nutzen Sie den Scheidungskostenrechner für eine erste Einschätzung.
  3. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung: +49 (0) 33 62 / 37 68 oder per E-Mail an walter-erkner@web.de.

Lassen Sie uns Ihre Situation unverbindlich besprechen – rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Die Erstberatung ist kostenlos.

Häufig gestellte Fragen