7 Dokumente, die Sie für Ihre Scheidung brauchen – Checkliste zum Abhaken
Der Scheidungsantrag ist eingereicht, beide Seiten sind sich einig – und dann passiert wochenlang nichts. In meiner Kanzlei erlebe ich das regelmäßig: Nicht der Streit zwischen den Eheleuten bremst das Verfahren, sondern eine fehlende Heiratsurkunde oder ein nicht ausgefüllter Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Mit der folgenden Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihre Akte von Anfang an vollständig ist und das Familiengericht zügig einen Termin ansetzen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Heiratsurkunde ist das zentrale Pflichtdokument – ohne sie kann das Gericht nicht tätig werden.
- Fragebögen zum Versorgungsausgleich und die Kontenklärung bei der Rentenversicherung sollten Sie bereits im Trennungsjahr anstoßen, da die Bearbeitung Monate dauern kann.
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt – das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.
- Verfahrenskostenhilfe kann zeitgleich mit dem Scheidungsantrag beantragt werden, wenn Ihr Einkommen gering ist oder Sie Bürgergeld beziehen.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ist keine Pflicht, beschleunigt aber das Verfahren erheblich.
- Alle Unterlagen können per E-Mail oder Post eingereicht werden – ein persönlicher Kanzleibesuch ist nicht nötig.
Lesezeit: 9 Minuten
Inhaltsverzeichnis
- Warum fehlende Unterlagen Ihre Scheidung um Monate verzögern können
- Dokument 1: Die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift
- Dokument 2: Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder
- Dokument 3: Ausgefüllte Fragebögen zum Versorgungsausgleich
- Dokument 4: Einkommensnachweise beider Eheleute
- Dokumente 5 bis 7: Vollmacht, Personalausweis und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sonderfall Verfahrenskostenhilfe: Diese zusätzlichen Unterlagen brauchen Sie
- Ihre Checkliste zum Abhaken: Alle 7 Dokumente auf einen Blick
Warum fehlende Unterlagen Ihre Scheidung um Monate verzögern können
Das Familiengericht kann den Scheidungstermin erst ansetzen, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Besonders die Auskünfte der Rentenversicherungsträger für den Versorgungsausgleich ziehen sich regelmäßig über Wochen oder Monate. Fehlt zusätzlich die Heiratsurkunde oder sind die Fragebögen unvollständig ausgefüllt, verschiebt sich der Termin weiter nach hinten.
Aus meiner Erfahrung mit über 3.000 bearbeiteten Scheidungsfällen ist der häufigste Grund für Verzögerungen nicht der Streit zwischen den Eheleuten. Es sind schlicht fehlende oder unvollständige Dokumente. Die gute Nachricht: Wer bereits im Trennungsjahr systematisch alle Unterlagen zusammenstellt, kann die Verfahrensdauer erheblich verkürzen – unvollständige Dokumente verzögern das Verfahren sonst leicht um mehrere Monate (ra-kotz.de).
An den Berliner Familiengerichten – etwa in Tempelhof-Kreuzberg oder Pankow – sind die Wartezeiten auf einen Termin ohnehin lang. Umso wichtiger, dass Ihre Akte von Anfang an komplett ist und das Gericht keine Nachforderungen stellen muss.
Die folgende Checkliste führt Sie durch alle sieben Dokumente, die Sie für Ihren Scheidungsantrag brauchen – mit konkreten Hinweisen, wo Sie diese bekommen und worauf Sie achten müssen.
Dokument 1: Die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift
Die Heiratsurkunde ist das zentrale Dokument jedes Scheidungsantrags. Ohne sie kann das Familiengericht nicht tätig werden, denn sie belegt, dass eine wirksame Ehe besteht, die geschieden werden soll.
Für die Antragstellung genügt zunächst eine Kopie. Spätestens zum Gerichtstermin muss jedoch das Original oder eine vom Standesamt beglaubigte Abschrift vorliegen. Die Heiratsurkunde befindet sich in der Regel im Familienstammbuch. Falls sie dort nicht auffindbar ist, können Sie eine beglaubigte Abschrift beim Standesamt des Eheschließungsortes beantragen.
Praxistipp für Berlin: Haben Sie in Berlin geheiratet, lässt sich die beglaubigte Abschrift über das Berliner Standesamt-Portal oder das Bürgeramt Ihres Bezirks anfordern. Rechnen Sie aktuell mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen – starten Sie daher frühzeitig.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, benötigen Sie unter Umständen eine Apostille oder Legalisation sowie eine beglaubigte Übersetzung. Klären Sie diesen Punkt am besten direkt mit mir, damit keine unnötige Zeit verloren geht.

Dokument 2: Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder
Für jedes gemeinsame minderjährige Kind muss dem Familiengericht eine Kopie oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde vorgelegt werden. Das Gericht benötigt diese Angaben unter anderem, um den örtlich zuständigen Gerichtsbezirk zu bestimmen: Bei minderjährigen Kindern richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Kinder.
Auch wenn Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung sonst keine Rolle im Verfahrensablauf spielen, ist die Vorlage der Urkunden zwingend vorgeschrieben. Fehlen sie, fordert das Gericht nach – und das kostet Zeit.
Sonderfall Auslandsgeburt: Liegt die Geburtsurkunde in einer Fremdsprache vor, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorlegen. In Berlin finden Sie vereidigte Übersetzer über die Datenbank des Landgerichts Berlin.
Dokument 3: Ausgefüllte Fragebögen zum Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist häufig der Flaschenhals im gesamten Scheidungsverfahren – und gleichzeitig das Dokument, bei dem Sie am meisten Zeit sparen können, wenn Sie frühzeitig handeln.
Der Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften – ist bei den meisten Scheidungen gesetzlich vorgeschrieben. Nach Eingang des Scheidungsantrags versendet das Familiengericht Fragebögen an beide Eheleute. Diese müssen vollständig ausgefüllt und mit Belegen an das Gericht zurückgesandt werden.
Das Problem: Die Rentenversicherungsträger brauchen für ihre Auskunftserteilung oft mehrere Monate. Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, bereits im Trennungsjahr eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Damit verkürzen Sie die spätere Bearbeitungszeit erheblich.
Falls die Auskünfte der Rentenversicherung besonders lange auf sich warten lassen, gibt es eine rechtliche Möglichkeit: die Abtrennung des Versorgungsausgleichs nach § 140 FamFG. Dabei wird der Scheidungstermin vorgezogen und der Versorgungsausgleich separat nachgeholt. So verhindern Sie, dass eine langsame Behörde Ihre gesamte Scheidung blockiert.
Erfahrungsgemäß lohnt sich die Abtrennung vor allem dann, wenn einer der Ehepartner betriebliche oder ausländische Rentenanwartschaften hat, deren Klärung besonders aufwändig ist. Ich berate Sie dazu individuell, ob dieser Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Dokument 4: Einkommensnachweise beider Eheleute
Das Gericht fragt im Scheidungstermin die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner ab. Auf dieser Basis wird der sogenannte Verfahrenswert festgesetzt – die rechnerische Bemessungsgrundlage für sämtliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Der Verfahrenswert bestimmt also direkt, was Ihre Scheidung kostet.
Halten Sie die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder den aktuellen Steuerbescheid bereit. Sind Sie selbstständig, sollten Sie Ihren letzten Jahresabschluss und die Umsatzsteuervoranmeldungen vorbereiten.
Für eine erste Kostenschätzung reicht mir eine ungefähre Einkommensangabe – genaue Lohnabrechnungen brauche ich in diesem Stadium noch nicht. Ich erstelle Ihnen daraus einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag, damit Sie von Anfang an Transparenz über die zu erwartenden Kosten haben. Eine erste Orientierung erhalten Sie auch über unseren Scheidungskostenrechner.
Wichtig zu wissen: Die Anwalts- und Gerichtsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im FamGKG gesetzlich geregelt und überall in Deutschland gleich hoch. Einen “Internet-Rabatt” gibt es nicht. Die einzig wirksame Kostenersparnis bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass nur ein Anwalt benötigt wird – das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.
Dokumente 5 bis 7: Vollmacht, Personalausweis und Scheidungsfolgenvereinbarung
Die letzten drei Dokumente auf Ihrer Liste sind schnell beschafft – vorausgesetzt, Sie denken rechtzeitig daran.
Dokument 5 – Anwaltsvollmacht: Damit ich als Ihre Rechtsanwältin beim Familiengericht für Sie tätig werden kann, benötige ich Ihre schriftliche Vollmacht. Das Formular erhalten Sie direkt von mir nach Ihrer Beauftragung. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang gemäß § 114 Abs. 1 FamFG – ohne Anwalt ist kein Antrag möglich.
Dokument 6 – Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zum Gerichtstermin müssen Sie sich ausweisen können. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments. Ein abgelaufener Personalausweis kann dazu führen, dass der Termin vertagt wird.
Dokument 7 – Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden): Haben Sie und Ihr Ehepartner bereits Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn oder Immobilien getroffen, muss eine beglaubigte Kopie der notariellen Vereinbarung dem Gericht vorgelegt werden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist keine Voraussetzung für den Scheidungsantrag. Sie beschleunigt das Verfahren aber erheblich, wenn strittige Punkte vorab geregelt sind. Erfahrungsgemäß empfehle ich sie vor allem dann, wenn Immobilien im Spiel sind oder ein Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichten soll.
Achten Sie dabei auf die Formvorschrift: Vereinbarungen über Unterhaltsverzicht, Zugewinn oder Immobilienübertragungen erfordern nach § 125 BGB zwingend eine notarielle Beurkundung oder ein gerichtliches Protokoll. Ein rein privater Vertrag ist in diesen Fällen rechtlich unwirksam. Welche Punkte Sie in einer einvernehmlichen Scheidung vorab regeln können, erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Sonderfall Verfahrenskostenhilfe: Diese zusätzlichen Unterlagen brauchen Sie
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder Bürgergeld beziehen, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen – zeitgleich mit dem Scheidungsantrag. Das Gericht übernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
Für den Antrag benötigen Sie den Vordruck “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”, den Sie vollständig ausfüllen müssen. Folgende Belege sind beizufügen:
- Einkommensnachweise: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und Jahresabschluss
- Mietvertrag und Mietnebenkosten: Nachweis Ihrer Wohnkosten
- Kontoauszüge: In der Regel der letzten drei Monate
- Nachweis laufender Verbindlichkeiten: Kreditverträge, Ratenzahlungen, Unterhaltspflichten
- Bürgergeld-Bescheid: Falls Sie Leistungen beziehen
Bei Bewilligung ratenfreier Verfahrenskostenhilfe und Zustimmung des anderen Ehepartners zum Scheidungsantrag fallen für beide Seiten keine Anwaltskosten an. Gerade diese Konstellation kann dazu führen, dass die Scheidung faktisch kostenfrei ist.
Ich prüfe für Sie kostenfrei, ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht, und unterstütze Sie beim Ausfüllen des Antrags. Rufen Sie mich dazu einfach an unter +49 (0) 33 62 / 37 68 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Ihre Checkliste zum Abhaken: Alle 7 Dokumente auf einen Blick
Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier alle Unterlagen in einer kompakten Übersicht – ergänzt um drei zusätzliche Empfehlungen, die das Verfahren beschleunigen.
Checkliste: 7 Pflichtdokumente für Ihren Scheidungsantrag
| Nr. | Dokument | Wo erhalten? | Wann besorgen? |
|---|---|---|---|
| 1 | Heiratsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift) | Familienstammbuch oder Standesamt des Eheschließungsortes | Sofort im Trennungsjahr |
| 2 | Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder | Familienstammbuch oder Standesamt des Geburtsortes | Sofort im Trennungsjahr |
| 3 | Ausgefüllte Fragebögen zum Versorgungsausgleich | Werden vom Familiengericht zugesandt | Sofort nach Erhalt ausfüllen und zurücksenden |
| 4 | Einkommensnachweise (letzte 3 Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid) | Arbeitgeber oder Finanzamt | Vor dem Scheidungstermin |
| 5 | Anwaltsvollmacht | Von der beauftragten Kanzlei | Bei Beauftragung |
| 6 | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | Bürgeramt | Gültigkeit rechtzeitig prüfen |
| 7 | Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden) | Notar | Vor Einreichung des Antrags |
Drei zusätzliche Empfehlungen, die Ihnen Zeit sparen:
- Kontenklärung anstoßen: Fordern Sie bereits im Trennungsjahr eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung an. Das beschleunigt den Versorgungsausgleich um Wochen.
- Steuerklassenwechsel: Wechseln Sie Ihre Steuerklasse zwingend zum 1. Januar des auf die Trennung folgenden Kalenderjahres, um hohe Steuernachforderungen zu vermeiden.
- Trennungszeitpunkt dokumentieren: Senden Sie Ihrem Ehepartner ein Schreiben, in dem der Trennungswille eindeutig formuliert ist, und bewahren Sie eine Kopie auf. So können Sie den Beginn des Trennungsjahres im Zweifel nachweisen.
Sie können mir alle Unterlagen bequem per E-Mail oder Post zusenden – ein persönlicher Kanzleibesuch ist nicht nötig. Über die digitale Webakte haben Sie jederzeit Zugriff auf den aktuellen Stand Ihrer Dokumente. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Familiengericht in Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Berlin-Pankow oder einem anderen Bezirk liegt. Ich betreue Mandanten in ganz Berlin und bundesweit.
Wenn Sie wissen möchten, wie der gesamte Ablauf einer Scheidung aussieht – von der Trennung bis zum rechtskräftigen Beschluss –, finden Sie auf meiner Seite eine detaillierte Übersicht. Und wenn Sie direkt starten möchten, können Sie Ihre Online-Scheidung hier beantragen.
Umsetzungs-Checkliste: So bereiten Sie Ihre Scheidung optimal vor
Phase 1 – Sofort nach der Trennung
- [ ] Trennungszeitpunkt schriftlich dokumentieren und Kopie aufbewahren
- [ ] Heiratsurkunde im Familienstammbuch suchen oder beim Standesamt anfordern
- [ ] Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder sichern
- [ ] Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen
- [ ] Steuerklassenwechsel zum 1. Januar des Folgejahres veranlassen
Phase 2 – Ca. 10 Monate nach der Trennung
- [ ] Einkommensnachweise zusammenstellen (letzte 3 Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
- [ ] Gültigkeit des Personalausweises prüfen
- [ ] Rechtsanwältin beauftragen und Vollmacht erteilen
- [ ] Ggf. Verfahrenskostenhilfe-Antrag vorbereiten
- [ ] Falls gewünscht: Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen
Phase 3 – Nach Einreichung des Scheidungsantrags
- [ ] Fragebögen zum Versorgungsausgleich sofort nach Erhalt vollständig ausfüllen und an das Gericht zurücksenden
- [ ] Original der Heiratsurkunde und Personalausweis für den Gerichtstermin bereithalten
- [ ] Kontakt zur Anwältin halten – offene Fragen zeitnah klären
Tipp: Speichern Sie diese Checkliste als Screenshot!
Fazit: Praktische, vollständige Checkliste der Scheidungsdokumente mit konkreten Beschaffungstipps, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden – aus der Erfahrung
Eine vollständige Dokumentenlage ist der wichtigste Hebel, um Ihre Scheidung ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Die sieben Dokumente auf dieser Checkliste – Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Fragebögen zum Versorgungsausgleich, Einkommensnachweise, Vollmacht, Personalausweis und ggf. Scheidungsfolgenvereinbarung – bilden die Grundlage dafür, dass das Familiengericht zügig einen Termin ansetzen kann. Wer bereits im Trennungsjahr mit der Zusammenstellung beginnt und die Kontenklärung bei der Rentenversicherung frühzeitig anstößt, gewinnt wertvolle Monate.
Ihre nächsten Schritte:
- Prüfen Sie anhand der Checkliste, welche Dokumente Ihnen bereits vorliegen und welche Sie noch besorgen müssen.
- Fordern Sie noch heute eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung an, falls Sie das noch nicht getan haben.
- Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung und Ihren individuellen Kostenvoranschlag – telefonisch unter +49 (0) 33 62 / 37 68 oder per E-Mail an walter-erkner@web.de.
Senden Sie mir Ihre Unterlagen bequem per E-Mail oder über das Online-Formular – ich melde mich innerhalb von 24 Stunden mit einer Ersteinschätzung und Ihrem persönlichen Kostenvoranschlag.



